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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferant nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für ihn unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich wiederspricht.

1. Preise

Die angegebenen Preise sind Nettopreise, sie verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer und der Versandkosten. Für die Berechnung sind die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung maßgebend. Preisänderungen behalten wir uns vor.

2. Lieferung

Die Lieferung erfolgt per Nachnahme mittels DP oder einem Paketdienst. Zahlung per Rechnung kann gesondert vereinbart werden. Die Lieferzeiten betragen zwischen 2-6 Wochen und sind von der Auftragslage der Zulieferer abhängig. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Transportversicherungen werden von dem Lieferanten nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.

3. Lieferverzug

Bei Lieferverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen. Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen. Eine etwaige Haftung des Lieferanten ist der Höhe nach beschränkt auf den Betrag, der auf den betroffenen, zu liefernden Gegenstand in der Rechnung entfällt.

4. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt per Nachnahme bei Erhalt der Ware. Ist eine Zahlung per Rechnung vereinbart, ist die Rechnungssumme nach Erhalt der Rechnung fällig. Laut § 284 BGB tritt 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein Zahlungsverzug ein. Dieser kann ohne gesonderte Mahnung zur Beantragung eines Mahnbescheides beim zuständigen Amtsgericht führen. Die Kosten des Mahnverfahrens trägt der Auftraggeber.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum des Lieferanten. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks ohne Zustimmung des Lieferanten weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt, das die Kaufpreisforderung aus dem Wiederverkauf auf den Lieferanten übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden an den Lieferanten abgetreten.

6. Betriebsstörungen

Störungen sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind verursacht durch Krieg, Streik, Brennstoff-, Gas- oder Strommangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit und des Preises und berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

7. Beanstandungen/Gewährleistung

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen dem Lieferanten schriftlich mitgeteilt werden. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Der Lieferant hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Minderung ist der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, der für den mangelhaften Teil der Lieferung berechnet ist. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann gegen den Lieferanten geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von vier Wochen, nachdem die Ware den Betrieb verlassen hat, bei demselben eintrifft. Solche Mängelrügen bedürfen der Schriftform. Mängelrügen, die auf mangelhafte Originalvorlagen zurückzuführen sind, können nicht anerkannt werden. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten bei allen Druckverfahren nicht als Grund für eine Beanstandung.

8. Urheberrecht

Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen in jedem Verfahren und zu jedem Verwendungszweck verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelungen dem Lieferanten. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Reproduktionsvorlagen sowie das Recht der Darstellung von auftragsgemäß hergestellten Reinzeichnungen und Entwürfen trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

9. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dresden.